Gebäudeschadstoffe / Recycling

Unter Berücksichtigung der Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) müssen Rückbau-maßnahmen oder Umbaumaßnahmen von Gebäude so geplant und ausgeführt werden, dass eine optimale Verwertung der anfallenden Abbruchmassen bzw. Abfällen ermöglicht wird. In diesem Sinne sollten die vorhandenen schadstoffbehafteten Baumaterialien oder Bauschadstoffe vor Baubeginn bekannt sein. Besser ist es noch, wenn diese bereits in die Ausschreibung der Leistungen einfließen können, um kostspielige Nachträge zu vermeiden.

Daneben bedeuten Schadstoffe wie z.B. Asbest, PCB, Schwermetalle oder teerstämmige Baumaterialien beim Rückbau auch mögliche Gesundheitsgefährdungen der Beschäftigten und auch der Anwohner. Zu spät erkannte Bauschadstoffe können zu kostenintensiven Bauunterbrechungen und ggf. zu Änderungen des Rückbauverfahrens führen.

Zur Unterstützung des Verfahrens bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

  • Auswertung der Bauakten (Suche nach Hinweisen auf Gebäudefundamente oder Bauschadstoffen)
  • Aufnahme der Bausubstanz, Beprobung potenziell schadstoffhaltiger Baumaterialien
  • Erstellung eines Schadstoffkatasters
  • Durchführung von Gefährdungsabschätzungen genutzter Räume z.B. durch Raumluftmessungen
  • Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes
    • Allg. Beschreibung des Bauwerks und der Bausubstanz
    • Schadstoffkataster mit Darstellung der Schadstoffe und deren Fundorte
    • Hinweise auf mögliche Rückbauverfahren
    • Bewertung der möglichen Gesundheitsgefährdungen
    • Darstellung der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen
    • Erstellung eines Abfallkatasters
    • Angabe der gefährlichen Abfälle
    • Hinweise zu den Entsorgungsverfahren
    • und ggf. erforderlichen behördlichen Genehmigungsverfahren
  • Erstellung von Leistungsverzeichnissen zur Ausschreibung von Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen
  • Fachtechnische Begleitung und Kontrolle der Rückbau-/Sanierungsarbeiten

Für die Entsorgung gefährlicher Abfälle gem. Abfallverzeichnisverordnung (AVV) können für unsere Kunden das erforderliche elektronische Nachweisverfahren (eANV) über das Zedal-Portal durchführen.