Beweissicherung

Bei Baumaßnahmen im innerstädtischen Bereich ist immer auch die Interaktion der Arbeiten auf die benachbarten Bestandsbauwerke zu beachten. Erschütterungen, Vibrationen aber auch Grundwasserabsenkungen können zu Schäden an benachbarten Bauwerken führen, über die oft umfänglich gestritten wird. Daher sollten der Zustand und vor allem die bereits bestehenden Beschädigungen des Bestandes vor Baubeginn aufgenommen werden und der Status mit einer abschließenden Aufnahme nach Beendigung der Baumaßnahme verglichen werden. Durch diese Beweissicherung können unberechtigte Forderungen abgewiesen und berechtigte Forderungen nachgewiesen werden.

Erschütterungsmessungen

 

Besonders Erschütterungen können zu erheblichen Belästigungen von Menschen in Gebäuden führen oder Schäden an baulichen Anlagen bzw. erschütterungsempfindlichen technischen Maschinen und Messanlagen hervorrufen. Zur Vermeidung von Schäden sind baubegleitende Erschütterungsmessungen geeignet.

Unsere Geräte können für permanente Erschütterungsüberwachungen eingesetzt werden. Mit kontinuierlicher Baubegleitung und umfassenden Monitoringmaßnahmen, in Kombination mit Fernabfrage und automatisierten Benachrichtigungen können unsere Ingenieure sofort feststellen, wenn die vorgegebenen Immissionswerte überschritten werden und die nötigen Maßnahmen einleiten.

 

Unsere Leistungen im Kurzüberblick:

  • Messung von Erschütterungen gemäß DIN 45669
  • Messung der Erschütterungsübertragung auf Gebäude und deren Ausbreitung in Gebäuden
  • Bestimmung der Erschütterungseinwirkung bei Einzelereignissen sowie bei Anregungen aus dem Baubetrieb, Verkehr oder Maschinenbetrieb
  • Beurteilung der Erschütterungseinwirkung auf Menschen und Gebäude gemäß der DIN 4150-2 und gemäß der DIN 4150-3
  • Kurz- und Langzeitüberwachung der Erschütterungssituation zur Beweissicherung
  • Schwingungstechnische Überwachung empfindlicher Geräte
  • Lokalisierung von unbekannten Erschütterungsquellen
  • Empfehlung und Auslegung praxisorientierter Maßnahmen zum Schutz und zur Überwachung von erschütterungsempfindlichen Anlagen und Geräten
  • Einschätzung von Erschütterungsausbreitungen auf Basis von Prognoseberechnungen gemäß der DIN 4150 schon in der Planungsphase
  • Messung der Erschütterungsausbreitung
  • Ausarbeitung von geeigneten Schutzmaßnahmen bei unzulässig hohen Erschütterungseinwirkungen
  • Gutachterliche Stellungnahme und Begleitung